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Wie an jedem Ort an dem verschiedene Menschen aufeinander treffen, von- und miteinander lernen, muss auch am Xavier
Institut dieses Zusammenwirken irgendwie geregelt sein. Gerade an einer Schule mit Internatsbetrieb sind Regeln sehr
wichtig, da die Schüler sich rund um die Uhr begegnen und die unterschiedlichsten Charaktere, Kulturen, Ethnien und
auch Mutationen der verschiedensten Art, Stärke und Auswirkung aufeinandertreffen.


ALLGEMEINE SCHULORDNUNG 1.1 (ASchO 1.1 )
Stand: 12. Januar 2014


I.Regeln betreffend der Nutzung des Schulgebäudes/ des Schulgeländes

1. Das Tragen von Schuss-, Hieb- oder Stichwaffen ist auf Schulgelände untersagt, es sei denn es liegt eine Erlaubnis
der X-Men Leitung vor.

2. Die Räume und Außenanlagen der Schule sollten ständig in einem sauberen Zustand gehalten werden. Jeder Schüler
und jeder Lehrer ist dazu angehalten auf die Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und auf dem Gelände zu achten.

3. Der Verkauf, der Besitz und die Einnahme von illegalen Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt.

4. Das Konsumieren von Alkohol ist Schülern unter 21 Jahren nicht gestattet. Auch nicht außerhalb des Schulgeländes.

5. Das Rauchen ist auf dem kompletten Schulgelände und innerhalb der Schulgebäude untersagt. In allen Räumlichkeiten
sind Brandmelder angebracht, die direkt mit der örtlichen Feuerwehr verbunden sind. Zigarettenrauch kann diese
auslösen. Die Kosten würden dem Verursacher des Fehlalarms in Rechnung gestellt.


II.Regeln betreffend das Verhalten im Unterricht und das schulische Miteinander in und außerhalb des Unterrichts

1. Schädliche Anwendungen der Mutationen in jeglicher Art sind verboten. Jegliche Nutzung der Kräfte um einen anderen
Schüler, Studenten oder Lehrer anzugreifen oder zu manipulieren, führt zum sofortigen Ausschluss der Schule. Schülern
ist es gestattet in Trainings und speziellen Schulungen ihre Kräfte außerhalb des Gebäudes einzusetzen. Im Haus,
benutzen Sie ihre Kräfte bitte diskret und vermeiden Sie unnötige Schäden im Haus.

2. Die Schule unterhält eine Null-Toleranz-Politik für die Belästigung oder Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts,
der Sexualität, Rasse, Religion, wirtschaftlichen Status oder Mutationen.

3. Die Nutzung der Mutationskräfte zur Leistungserschleichung ist untersagt, sowie jede andere Form der Manipulation von
Prüfungsergebnissen.

4. Diebstahl oder "Ausleihen" von Dingen (ohne Information des Besitzers) ist verboten.

5. Streiche oder Schüleraktionen dürfen keine Personen-, Material- oder Gebäudeschäden zur Folge haben.


III.Regelungen betreffen den Internatsbetrieb

1. Nachtruhe/Sperrstunde herrscht innerhalb der Woche ab 22 Uhr abends. Am Wochenende ist ab 1:30 Uhr nachts Nachtruhe
einzuhalten. Die Ruhezeit innerhalb des Gebäudes liegt in der Woche zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens und am Wochenende
zwischen 22 Uhr abends und 8 Uhr morgens.

2. An der Schule ist während der Nachtruhe die Geschlechtertrennung einzuhalten. Männliche Schüler dürfen sich nicht im
Mädchentrakt aufhalten, sowie weiblichen Schülern der Zutritt zum Jungentrakt untersagt ist.

3. Haustiere sind erlaubt auf einer Fall-zu-Fall-Basis, wenn sie gut betreut und nicht gefährlich sind sowie und keine
Sach- oder Personenschäden verursachen.


IV.Sonstige Regelungen betreffend spezieller Gebäudeteile

1. Der Zugang zu der Cerebro Kammer ist auf Linnea Johnes beschränkt. Betreten der Kammer ist nur mit ausdrücklicher
Erlaubnis und in Begleitung ihrerseits gestattet. Ein Verstoß gegen diese Regel ist eine Level 3 Straftat.

2. Den Schülern ist es nicht gestattet den Gefahrenraum ohne Aufsichtsperson zu betreten und/oder zu nutzen.

3. Änderungen am Gefahrenraum oder an einem seiner Programme sind verboten.

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Die Konsequenzen bei Übertretung dieser Regeln

Es gibt Verstöße der Stufe eins bis drei. Vergehen werden nach ihrer Schwere bewertet. Dies wird von der Schulleitung
in einer Konferenz festgelegt.

Wer in einem Schuljahr mehr als 9 Punkte sammelt, wird von der Schule verwiesen. Es kann ein Antrag gestellt werden um
dort zu verbleiben, der allerdings von der Schulleitung akzeptiert werden muss.
Kleinere Vergehen, wie zum Beispiel das brechen der Ausgangssperre oder Verletzung der Ruhezeit wären ein Vergehen der
Ebene eins.

Ein Verstoß der Ebene Zwei ist eine schwere, aber nicht zu schwere Missachtung der Regel. Die würde z. B. Taten und
Tatfolgen betreffen, die einen leichten bis mittelschweren Sachschaden nach sich ziehen oder etwa das Übernachten mit
Freund oder Freundin in einem Zimmer.

Ein Verstoß der Ebene drei ist die schwersten Missachtung der Hausordnung, dieser gilt bei böswilliger oder betrügerischer
Absicht oder beim grob fahrlässigen Handeln gegen die Regeln.